Früher oder später stellt sich jede Unternehmerin und jeder Unternehmer die Frage, „Was geschieht mit meinem Unternehmen nach meinem Ableben?“.
Diese Fragestellung sollte so beantwortet werden, dass die Unternehmerin bzw. der Unternehmer sich im Anschluss über diese Frage nicht mehr den Kopf zerbrechen muss.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie die Rechtsnachfolge von Unternehmen geregelt werden kann. Hierbei spielen häufig persönliche Belange, aber auch die Sicherstellung eines nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolges des Unternehmens eine große Rolle.
Diese in Einklang zu bringen und hierbei die Interessen der Unternehmerin bzw. des Unternehmers in den Mittelpunkt zu stellen, ist das primäre Ziel unserer Beratung in diesem Bereich.
Gerne gehen wir auf Ihre Wünsche individuell ein und versuchen, für Sie die bestmögliche Gestaltung zu finden, die Ihren Interessen gerecht wird.
Aber auch als Unternehmensnachfolger/in bzw. mögliche/r Unternehmensnachfolger/in stellen sich häufig Rechtsfragen, welche wir gerne für Sie beantworten. Befindet sich ein Unternehmen in der Erbmasse, entstehen wiederum Fragestellungen und mögliche Konfliktpotentiale. Auch hierbei begleiten wir Sie gerne und stehen Ihnen im Rahmen der schwierigen Auseinandersetzungen und Verhandlungen zur Seite.