Im allgemeinen Rechtsverkehr werden ständig Verträge abgeschlossen, die gelegentlich nicht so erfüllt werden, wie dies vereinbart wurde oder die Leistungen nicht der Qualität entsprechen, wie dies zu erwarten wäre.
In diesem Zusammenhang unterstützen wir Sie nicht nur bei den Fragestellungen von Dauerschuldverhältnissen, sondern auch von einmaligen Werk-, Kauf-, Liefer- und sonstigen Verträgen.
Wir stehen Ihnen hierbei sowohl im Rahmen der Geltendmachung Ihrer außergerichtlichen Ansprüche, als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung zur Verfügung.