Maklern kommt es immer wieder vor, dass eine gute Leistung erbracht wurde, der Hauptvertrag geschlossen ist aber dennoch die verdiente Provision nicht bezahlt wird. Auch in den Bereichen des Maklerrechts stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten nicht nur Hilfestellung bei der Geltendmachung von Provisionsansprüchen, sondern unterstützen Sie auch bei der Gestaltung von Verträgen.

Immer wieder werden Makler auch mit Schadensersatzansprüchen aus den unterschiedlichsten Gründen konfrontiert. Dies kann als Verteidigungsmittel gegen die geltend gemachte Provision eingesetzt werden, jedoch auch wegen möglicherweise falsch übermittelten Informationen. Auch hier sind die rechtlichen Fragestellungen vielschichtig, mit denen Makler konfrontiert werden können.

Wir unterstützen Sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche und bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und Rechte gegenüber Ihren Vertragspartnern.

Ihr Ansprechpartner im Bereich des Maklerrechts

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Rechtsanwalt Marcel Widmaier

Tel.:      07141 9458-64
Fax:      07141 9458-46
E-Mail: widmaier@kanzleijaeger.de