Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, welches in nahezu allen Unternehmen eine gewichtige Rolle spielt. Die Regelung der arbeitsrechtlichen Verhältnisse sollte zur Vermeidung von späteren Konflikten von Anfang an mit bedacht und zielgerichtet erfolgen.
Nicht nur die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, auch kollektivrechtliche Fragestellungen wie Tarifbindungen oder betriebliche Übungen stellen die Unternehmen häufig vor juristisch anspruchsvolle Fragestellungen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.
Dies gilt auch, sollte es bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zu arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen kommen, sei es durch eine Kündigung, Zeugnisfragen, Abmahnungen oder auch schlicht spezielle Sonderregelungen, die einem Mitarbeiter gewährt werden sollen.
Das Arbeitsrecht stellt eine unserer Kernkompetenzen dar, im Rahmen der wir Sie bei allen Facetten dieses Rechtsgebiets gerne unterstützen.
Selbstverständlich dürfen Sie sich auch mit Fragestellungen zu Dienstverträgen von Geschäftsführern, sozialversicherungsrechtlichen Belangen und sonstigen Herausforderungen rund um den Themenbereich der Human Resources in Ihrem Unternehmen an uns wenden.