Das Sozialversicherungsrecht dient zur Sicherstellung sozialer Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit. Das Sozialversicherungsrecht ermöglicht ein menschenwürdiges Dasein, schützt und fördert die Familie und soll den Erwerb des Lebensunterhalts durch freigewählte Tätigkeiten ermöglichen. Besondere Belastungen des Lebens werden durch das Sozialversicherungsrecht abgewendet oder ausgeglichen. Ebenfalls hat das Sozialversicherungsrecht gemäß § 1 SGB I das Ziel, die Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schaffen.
Wir beraten und unterstützen Sie im Bereich dieses Rechtsgebiets gerne bei rechtlichen Fragestellungen oder auch Streitigkeiten mit den Sozialversicherungsträgern.
Sollten Sie also juristische Probleme mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung haben, stehen wir Ihnen genauso gerne zur Seite, wie bei Fragestellungen rund um die gesetzliche Unfall- oder Pflegeversicherung.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigen Ansprüche bei Berufsunfähigkeitsrenten oder Erwerbsunfähigkeitsrenten.
Altersrenten fallen ebenfalls unter das Rechtsgebiet des Sozialversicherungsrechts, im Rahmen derer wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gerne unterstützen.